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13.12.2020
Aktuelle Corona-Verordnung
Wir als Physiotherapeutische Praxis sind von dem Lockdown nicht betroffen. Wir sind weiterhin persönlich für die vor Ort da. Wir dürfen allerdings bis einschl.10.01.2021 nur medizinisch notwendige Behandlungen durchführen, d.h. das wir nur Patienten mit rezepten behandlen dürfen.
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